Faellen von Baeumen

Das Fällen von Bäumen – Vorschriften und Ablauf

Oft wollen Hausbesitzer einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen, weil dieser die Sonneneinstrahlung verhindert, krank ist oder umzustürzen droht. Jedoch darf man nicht einfach zur Axt oder Kettensäge greifen und den entsprechenden Baum umlegen. Als Experten für Baumfällung München und Gartenbau München erklären wir Ihnen die gesetzlichen Vorschriften für das Fällen von Bäumen.

Das Fällen von Bäumen – Gesetzeslage

Zeitraum für das Fällen von Bäumen

Das Fällen von Bäumen ist laut §39 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 28./29. Februar des Folgejahres erlaubt. Baumfällungen zwischen März und September sind unzulässig und können bestraft werden.

Zudem können die einzelnen Gemeinden entscheiden, ob und wann das Fällen von Bäumen zulässig ist. Gerade in dicht bebauten Gegenden stehen Bäume unter einem besonderen Schutz und dürfen meist nicht gefällt werden, außer es besteht Gefahr, dass der Baum umfällt.

Fällgenehmigung

Haben Bäume einen Stammumfang von über 60 Zentimetern, ist ein Antrag auf Fällgenehmigung bei Ihrer Gemeinde einzureichen. Die Fällgenehmigung sollte möglichst vom Eigentümer des Baumes beantragt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Internet oder bei der Gemeinde.

Anlagen zum Fällantrag:

– Bestandsplan/ Lageplan aller auf dem Grundstück befindlichen Bäume
– Markierung und Auflistung der zu fällenden Bäume mit Angabe der Art und des Stammumfanges (gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden)
– Foto der zu fällenden Bäume
– ggf. zusätzliche Stellungnahme der Unteren Forstbehörde (nur während der Vegetationsperiode)
– Vorschläge zu möglichen Ersatzpflanzungen (Ort, Umfang etc.)

Informieren Sie sich vorab, ob in Ihrem Fall weitere Unterlagen einzureichen sind.

Der Antrag zum Fällen von Bäumen kann auch von einem Dienstleister übernommen werden. Wir von Verde Gartenbau stellen gerne für Sie den Antrag, wenn Sie uns für die Baumfällung beauftragen möchten.

Bei kleineren Bäumen bedarf es keiner Genehmigung. Diese dürfen Sie sogar selbst fällen, ohne einen Dienstleister beauftragen zu müssen. Größere Bäume dürfen generell nur von Profis gefällt werden.

Wann Bäume Fällen verboten ist

Wann ist Bäume fällen erlaubt? Grundsätzlich ist es besser zu erklären, wann das Fällen von Bäumen verboten ist:

Wie bereits erwähnt, ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres verboten. Zu dieser Zeit nisten Vögel oder es befinden sich Nagetiere in den Bäumen. Laut §39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu stören oder gar zu töten – auch wenn diese in einem Baum leben, den Sie fällen möchten.

Bei starkem Wind kann der Baum anders fallen, als zuvor festgelegt und so Menschen, Tieren oder Sachgütern schaden. Deshalb ist das Fällen von Bäumen nur bei ruhiger Wetterlage erlaubt.

Wenn bei Grenzbäumen die Nachbarn nicht einverstanden sind

Bei einem sogenannten Grenzbaum befindet sich dessen Stamm genau auf der Grenze zweier nebeneinander liegender Grundstücke. Laut §923 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie und Ihr Nachbar das gleiche Besitzrecht an diesem Baum. Deshalb benötigen Sie das Einverständnis Ihres Nachbarn, um den Baum fällen zu dürfen.

Wenn es sich um ein Baumdenkmal handelt

Das Verändern, Beschädigen und Zerstören von Baumdenkmälern ist laut §28 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten.

Baumdenkmäler weisen mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf:

– sehr hohes Alter
– außergewöhnliches Aussehen
– Zusammenhang mit historischem Ereignis
– Einheit mit einem bestehenden Kulturdenkmal

Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde, ob es sich bei dem Baum, den Sie fällen möchten, um ein Baumdenkmal handelt.

Erfolgt das Fällen von Bäumen trotz Verbot, so droht eine Ersatzpflanzung. Kommt man dem nicht nach, wird eine erhebliche Geldstrafe auferlegt.

Das Fällen von Bäumen – Ablauf

Sicherheitsvorkehrungen

Wichtig ist, den Bereich um den Baum herum zu evakuieren, sodass kein Mensch, Tier oder Sachgegenstand durch den Baum geschädigt werden kann. Sperren Sie diesen Bereich so ab, dass unmissverständlich klar wird, dass hier Lebensgefahr durch herunterfallende Äste oder Stämme besteht.

Fallwinkel bestimmen

Hier bestimmen Sie, in welche Richtung der Baum genau fällt (sofern er nicht von einem Dienstleister nach und nach abgetragen wird).
Überprüfen Sie, ob der Baum Wurzelansätze hat, welche die geplante Fallrichtung hindern. Schauen Sie auch, ob der Baum schief gewachsen ist und deshalb an einer Seite Übergewicht bekommen könnte. Auch das kann das Fällen von Bäumen erheblich beeinträchtigen.

Fällen

Beim Fällen von Bäumen kann eine Axt oder eine Kettensäge eingesetzt werden.

Baumstumpf entfernen

Zum Fällen von Bäumen gehört auch die anschließende Entfernung des Baumstumpfs bzw. Wurzelstocks. Nur so kann die letzte Gefahrenquelle für Verletzungen beseitigt werden und es bleiben keine unschönen Reste der Fällung zurück.

Ihnen fehlt die nötige Erfahrung beim Fällen von Bäumen? Gehen Sie keine Risiken ein und beauftragen Sie einen Fachbetrieb! Wir von Verde Gartenbau helfen Ihnen gerne bei der Baumfällung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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